Die Insolvenz: Das Schreckgespenst für Personalverrechner! Das muss nicht sein.
Der BMD PV Profi hat mich eingeladen, die wichtigsten Fakten und Informationen zur Abrechnung beizutragen.
Wer den Artikel lesen möchte, findet hier den Link:
Für alle Nicht-Abonnenten des BMD PV Profis:
Wer mit einer Abrechnung im Insolvenzfall konfrontiert ist, sollte zunächst zwischen Masseforderung (Zeit ab Insolvenzeröffnung) und Insolvenzforderung (Zeit bis Insolvenzeröffnung) unterscheiden.
Danach sind 2 separate Abrechnungen zu erstellen. Wichtig ist auch, dass sämtliche vollmachten für die steuerliche Vertretung mit Insolvenzeröffnung erlöschen und der Insolvenzverwalter diese neu erteilen muss, bevor ein Tätigwerden überhaupt stattfinden kann.
Außerdem zu beachten ist die Insolvenzsteuer bei der Abrechnung, sowie die korrekten Meldungen an die Körperschaften.
Sollte Beratungsbedarf hinsichtlich Abrechnung in der Insolvenz bestehen, können Sie sich gerne an mich wenden. Persönlich in der Kanzlei in der Harter Straße 1 in Graz-Neuhart oder in der Zweigstelle in St. Peter. Nicht aus Graz? Kein Problem!
Termine sind auch online möglich.
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